
Bereinigtes Ergebnis (Verlust) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern: Ergebnis (Verlust) aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern ohne Wertminderungen, Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen / Erstattungen, IT-Transformationskosten, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus nicht zum Kerngeschäft gehörenden Eigenkapital- und sonstigen Investitionen, Kosten im Zusammenhang mit Refinanzierungen sowie bestimmte sonstige nicht operative Ertrags- / Aufwandsposten.
Bereinigter Ertragsteueraufwand (-ertrag) aus fortgeführten Geschäftsbereichen: Ertragsteueraufwand (-ertrag) aus fortgeführten Geschäftsbereichen ohne die steuerliche Auswirkung von Wertminderungen, Restrukturierungs- und sonstigen Aufwendungen / Erstattungen, IT-Transformationskosten, nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus nicht zum Kerngeschäft gehörenden Eigenkapital- und sonstigen Investitionen, Kosten im Zusammenhang mit Refinanzierungen sowie bestimmten sonstigen nicht operativen Ertrags- / Aufwandsposten.
Bereinigter Nettogewinn (-verlust) aus fortgeführten Geschäftsbereichen: Nettogewinn (-verlust) aus fortgeführten Geschäftsbereichen ohne Wertminderungen, Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen / Erstattungen, IT-Transformationskosten, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus nicht zum Kerngeschäft gehörenden Eigenkapital- und sonstigen Investitionen, Kosten im Zusammenhang mit Refinanzierungen sowie bestimmte sonstige nicht operative Ertrags- / Aufwandsposten, jeweils nach Steuern.
Bereinigter verwässerter Nettogewinn (-verlust) je Stammaktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen: Verwässerter Nettogewinn (-verlust) je Stammaktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ohne Wertminderungen, Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen / Erstattungen, IT-Transformationskosten, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus nicht zum Kerngeschäft gehörenden Eigenkapital- und sonstigen Investitionen, Kosten im Zusammenhang mit Refinanzierungen sowie bestimmte sonstige nicht operative Ertrags- / Aufwandsposten, jeweils nach Steuern.
Bereinigtes EBITDA: Nettogewinn (-verlust) vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen sowie vor bestimmten weiteren Posten wie aufgegebenen Geschäftsbereichen, der Auswirkung des kumulativen Effekts von Änderungen der Rechnungslegung, Kosten im Zusammenhang mit einer Refinanzierung von Verbindlichkeiten und anderen einmaligen oder nicht zahlungswirksamen Posten, die den Nettogewinn (-verlust) beeinflussen. Eine Form des bereinigten EBITDA wird in den Verträgen verwendet, die die ausstehenden Verbindlichkeiten des Unternehmens regeln, und zwar zu Zwecken der Einhaltung der Kreditvereinbarungen (Debt Covenants). Das in diesen Verträgen verwendete bereinigte EBITDA enthält zusätzliche Anpassungen gegenüber dem in den vorstehenden Überleitungsrechnungen dargestellten bereinigten EBITDA, die das bereinigte EBITDA für die Zwecke der Finanzkennzahlen-Vereinbarungen des Unternehmens verringern oder erhöhen können.
Freier Cashflow: Nettomittelzufluss aus (-abfluss für) betriebliche(r) Tätigkeit, vermindert um Investitionen in Sachanlagen.
Für die drei und zwölf Monate zum 30. September 2026 wurden die folgenden Posten gemäß den vorstehenden Definitionen bereinigt, um zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen zu gelangen:
Das Ergebnis (der Verlust) aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern im Zusammenhang mit dem Hawthorne-Geschäft belief sich für die drei bzw. zwölf Monate zum 30. September 2026 auf 2,3 Mio. USD bzw. (91,0) Mio. USD. Darin enthalten ist ein Vorsteuerverlust von 106,2 Mio. USD für die zwölf Monate zum 30. September 2026 im Zusammenhang mit dem Verkauf des Hawthorne-Geschäfts in Nordamerika. In den drei Monaten zum 30. September 2026 wurden die Anpassungen nach dem Closing im Zusammenhang mit dem Verkauf finalisiert, und das Unternehmen verbuchte eine Erhöhung des kumulierten Vorsteuerverlusts um 4,3 Mio. USD.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen Abfindungsaufwendungen für Mitarbeiter und Führungskräfte in Höhe von 0,0 Mio. USD bzw. 1,7 Mio. USD in der Zeile „Umsatzkosten – Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in Höhe von 4,8 Mio. USD bzw. 26,4 Mio. USD in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen nicht realisierte Gewinne (Verluste) aus nicht zum Kerngeschäft gehörenden Eigenkapital- und sonstigen Investitionen in Höhe von 0,9 Mio. USD bzw. (14,7) Mio. USD in der Zeile „Sonstiger nicht operativer Aufwand, netto“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 3,5 Mio. USD im Zusammenhang mit sonstigen Investitionen in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 0,0 Mio. USD bzw. 8,7 Mio. USD im Zusammenhang mit einem Verkäuferdarlehen (Seller Financing Loan) in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 0,0 Mio. USD bzw. 7,9 Mio. USD im Zusammenhang mit einer Wandelanleihe-Investition in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen Vorsteuergewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Immobilienanlagen in Höhe von 6,6 Mio. USD bzw. 7,6 Mio. USD in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen in der Zeile „Wertminderungen, Restrukturierung und Sonstiges“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einen Aufwand in Höhe von 0,0 Mio. USD bzw. 4,0 Mio. USD im Zusammenhang mit einer Vergleichsvereinbarung zur Beilegung eines Rechtsstreits mit ehemaligen Anteilseignern eines im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2026 startete das Unternehmen ein mehrjähriges Projekt zur Transformation seiner Informationstechnologie-(„IT“-)Infrastruktur, einschließlich des Austauschs seines Enterprise-Resource-Planning-Systems und der Implementierung ergänzender Software in geschäftskritischen Funktionsbereichen. Das Unternehmen plant, im Verlauf des Projekts über 100,0 Mio. USD – einschließlich Investitionsausgaben und Betriebsaufwendungen – im Zusammenhang mit diesen IT-Implementierungen zu investieren; das Projekt soll im Geschäftsjahr 2028 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Großteil dieser Kosten dürfte auf Beratungs- und Implementierungshonorare Dritter entfallen. Zu den weiteren erwarteten Kosten zählen dediziert zusätzlich eingesetzte interne Arbeitsleistungen sowie andere einzelne Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallen. Aufgrund der Art, des Umfangs und der Größenordnung dieser Investition betrachtet das Management diese Kosten als zusätzliche Transformationskosten oberhalb des historischen Normalniveaus der IT-Ausgaben zur Unterstützung des operativen Geschäfts. Diese Kosten enden mit dem Ende des Investitionszeitraums, werden in absehbarer Zukunft voraussichtlich nicht erneut anfallen und gelten nicht als repräsentativ für die zugrunde liegende operative Entwicklung des Unternehmens. In den drei und zwölf Monaten zum 30. September 2026 verbuchte das Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Initiative IT-Transformationskosten in Höhe von 13,5 Mio. USD in der Zeile „Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten“ der verkürzten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Aufwendungen betreffen Folgendes:
Fußnoten zu den vorstehenden Finanzaufstellungen
30. September 2026 Zwölf Monate zum
Externe Beratungshonorare (a) $ 6,7 $ 6,7
Personalkosten für IT-Projekte (b) 0,4 0,4
(a) Bestehend aus Beratungshonoraren Dritter, die für die Unterstützung bei Projektmanagement, Systemarchitekturdesign, Datenbereinigung und durchgängiger Systemintegration dieser transformativen Investition angefallen sind. Das Unternehmen greift auf externe Berater für spezialisierte technische Fähigkeiten, Expertise in der Softwarekonfiguration sowie Programmsteuerung zurück, die ausschließlich für die Systemeinführung erforderlich sind und die das Unternehmen intern nicht vorhält. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den normalen IT-Kosten des Unternehmens an und werden nach der Implementierung nicht mehr anfallen.
(b) Bestehend aus zusätzlichen Personalkosten im Zusammenhang mit internen IT-Projektmanagementteams, die ausschließlich für die Systemimplementierungen eingesetzt werden. Angesichts der Größenordnung und des transformativen Charakters der geplanten Implementierungen liegen die erforderlichen Projektmanagementkosten über dem historischen Ausgabenniveau. Diese Kosten sind unmittelbar und ausschließlich der Implementierungsphase des Projekts zuzuordnen und sind nicht repräsentativ für die Kosten, die nach dem im Wesentlichen erfolgten Abschluss der Implementierungsaktivitäten erwartet werden.
(c) Bestehend aus verschiedenen sonstigen Aufwendungen, die unmittelbar mit den neuen Systemimplementierungen verbunden sind, vor allem einschließlich Kosten für Software und andere Diagnosewerkzeuge Dritter, die für die Umfangs- und Zielbestimmung des Projekts genutzt werden.
Für die drei und zwölf Monate zum 30. September 2025 wurden die folgenden Posten gemäß den vorstehenden Definitionen bereinigt, um zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen zu gelangen:
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