NEW YORK, 28. Juli 2026 /PRNewswire/ — Ascend Wellness Holdings, Inc. („AWH”, „Ascend” oder das „Unternehmen”) (CSE: AAWH-U.CN) (OTCQX: AAWH), ein führender, Multi-State, vertikal integrierter Cannabis-Betreiber und Konsumgüterunternehmen, gab heute bekannt, dass es am Mittwoch, den 12. August 2026, um 17:00 Uhr ET im Anschluss an die Veröffentlichung seiner Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2026 eine Telefonkonferenz abhalten wird.
Die Telefonkonferenz zu den Ergebnissen kann durch Anrufen von 1-888-699-1199 erreicht werden. Ein Live-Audio-Webcast wird ebenfalls im Investor-Relations-Bereich der AWH-Website unter https://investors.awholdings.com/ verfügbar sein und zur Wiederholung archiviert.
DETAILS ZUR TELEFONKONFERENZ
DATUM: Mittwoch, 12. August 2026 UHRZEIT: 17:00 Uhr ET WEBCAST: Klicken zum Zugriff EINWAHLNUMMER: 1-888-699-1199 WIEDERHOLUNG: 1-888-660-6345 Wiederholungscode: 19509# Verfügbar bis Mitternacht ET am Mittwoch, den 19. August 2026
Wichtiger Hinweis (Disclaimer)
Die auf CanInsight veröffentlichten Unternehmensnachrichten werden von der CAN Media UG (haftungsbeschränkt) als Informationsangebot bereitgestellt. Sie stellen weder Anlageberatung noch Anlageempfehlung noch Finanzanalyse im Sinne des WpHG dar und sind keine Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzinstrumenten.
Besonderer Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: Es können wirtschaftliche Interessen der CAN Media UG (haftungsbeschränkt), des CANSOUL Fonds, verbundener Unternehmen sowie von Organmitgliedern oder Mitarbeitenden an den genannten Emittenten oder Finanzinstrumenten bestehen. Dies gilt insbesondere bei bestehenden Positionen/Beständen, entgeltlichen Kooperationen, Mandaten, sonstigen Vergütungen oder anderen geschäftlichen Beziehungen. Solche Umstände können die Berichterstattung beeinflussen.
KI-Transparenzhinweis: Inhalte können ganz oder teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, überarbeitet oder strukturiert worden sein. Die Veröffentlichung erfolgt nach redaktioneller Prüfung; Fehler, Unvollständigkeiten oder zeitliche Verzögerungen sind dennoch nicht ausgeschlossen.
Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen offiziellen Unterlagen der Emittenten. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht übernommen.