
Virtuelle außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre findet am 28. August 2026 statt
NEW YORK, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ — Ascend Wellness Holdings, Inc. („AWH”, „Ascend” oder das „Unternehmen”) (CSE: AAWH-U.CN) (OTCQX: AAWH), ein Multi-State, vertikal integrierter Cannabis-Betreiber und Konsumgüterunternehmen, gab heute bekannt, dass es ein endgültiges Proxy Statement bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre (die „Außerordentliche Hauptversammlung”) zur Genehmigung einer Aktienrückwärtskonsolidierung (die „Aktienrückwärtskonsolidierung”) der Class-A-Stammaktien des Unternehmens (die „Class-A-Stammaktien”) eingereicht hat.
„Eine Aktienrückwärtskonsolidierung ist ein notwendiger Schritt auf unserem Weg zu einer Notierung an einer großen US-Börse”, sagte Sam Brill, CEO und Direktor von AWH. „Wir glauben, dass ein Uplisting das für unser Unternehmen Mögliche erweitern könnte, indem es unseren Zugang zu Kapital verbessert, unsere Investorenbasis verbreitert und Möglichkeiten erschließt, die Cannabis-Betreibern lange verschlossen waren. Da sich das regulatorische Umfeld in Echtzeit verändert, ergreifen wir diese Schritte jetzt, um entschlossen zu handeln, wenn sich diese Türen öffnen.”
Der Vorstand des Unternehmens (der „Vorstand”) ist der Ansicht, dass die Aktienrückwärtskonsolidierung die Class-A-Stammaktien des Unternehmens in die Lage versetzen könnte, die Erstnotierungsanforderungen einer nationalen Wertpapierbörse zu erfüllen, einschließlich der geltenden Mindestgebotspreisanforderungen, und gleichzeitig die institutionelle Investorenbeteiligung unterstützen und die Sichtbarkeit bei Analysten und Broker-Dealern verbessern könnte. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass das Unternehmen an einer US-amerikanischen nationalen Wertpapierbörse notiert wird oder dass die Aktienrückwärtskonsolidierung zu einem nachhaltigen Anstieg des Handelskurses der Class-A-Stammaktien führt.
Details zur Aktienrückwärtskonsolidierung
Falls genehmigt, würde die Änderung den Vorstand ermächtigen zu bestimmen, ob und wann die Aktienrückwärtskonsolidierung in einem Verhältnis zwischen 1:10 und 1:50 nach eigenem Ermessen durchgeführt werden soll. Das genaue Verhältnis würde im Zusammenhang mit einem geplanten Antrag auf Notierung der Class-A-Stammaktien an einer nationalen Wertpapierbörse festgelegt. Der Vorstand kann auch beschließen, die Aktienrückwärtskonsolidierung nicht durchzuführen. Es werden keine Bruchteile von Aktien ausgegeben; jeder aus der Aktienrückwärtskonsolidierung resultierende Bruchteil einer Aktie wird auf die nächste ganze Aktie aufgerundet. Die Befugnis des Vorstands zur Durchführung der Aktienrückwärtskonsolidierung erlischt zum früheren der folgenden Zeitpunkte: ein Jahr ab dem Datum der außerordentlichen Hauptversammlung oder die Notierung der Class-A-Stammaktien an einer nationalen Wertpapierbörse.
Die Aktienrückwärtskonsolidierung selbst würde den Wert der Investition keines Aktionärs verändern. Obwohl Aktionäre nach der Aktienrückwärtskonsolidierung weniger Aktien halten würden, hätte jede Aktie einen proportional höheren Wert. Der prozentuale Eigentumsanteil und die Stimmrechtsquote jedes Aktionärs würden unverändert bleiben, mit Ausnahme geringfügiger Anpassungen aufgrund der Aufrundung von Bruchteilen von Aktien, und die Aktienrückwärtskonsolidierung würde das Unternehmen, seine Aktivitäten oder Vermögenswerte nicht beeinflussen.
Außerordentliche Hauptversammlung
Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, den 28. August 2026, um 11:00 Uhr Eastern Time statt. Aktionäre, die zum Geschäftsschluss am 7. Juli 2026 (dem „Stichtag”) eingetragen sind, sind berechtigt, auf der außerordentlichen Hauptversammlung abzustimmen. Zum Stichtag hatte das Unternehmen 203.033.639 ausgegebene und ausstehende Class-A-Stammaktien. Die Anwesenheit, persönlich oder durch Bevollmächtigte, von Inhabern von mindestens einem Drittel der Stimmrechte der ausgegebenen und ausstehenden und abstimmungsberechtigten Class-A-Stammaktien bildet ein Quorum. Falls kein Quorum vorhanden ist, wird die außerordentliche Hauptversammlung auf denselben Zeitpunkt eine Woche später vertagt.
Die Aktionäre werden gebeten, einem Vorschlag zur Vertagung der außerordentlichen Hauptversammlung zuzustimmen, falls erforderlich, um mehr Zeit zur Einholung von Vollmachten zu gewähren, wenn nicht ausreichend Stimmen vorliegen, um den Aktienrückwärtskonsolidierungsvorschlag zu genehmigen (der „Vertagungsvorschlag” und zusammen mit dem Aktienrückwärtskonsolidierungsvorschlag die „Vorschläge”).
Der Vorstand empfiehlt einstimmig, dass Aktionäre „FÜR” jeden der Vorschläge stimmen.
Das endgültige Proxy Statement wurde bei der SEC eingereicht und ist unter www.sec.gov, auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca und auf der Website der Transferstelle des Unternehmens, Odyssey Trust Company, unter https://odysseytrust.com/client/ascend-wellness-holdings-inc/ verfügbar. Aktionäre werden ermutigt, das Proxy Statement in seiner Gesamtheit zu lesen, da es wichtige Informationen zu den Vorschlägen enthält, einschließlich einer detaillierten Erörterung der mit der Aktienrückwärtskonsolidierung verbundenen Risiken.
Abstimmungsanweisungen
Die Genehmigung des Aktienrückwärtskonsolidierungsvorschlags erfordert die zustimmende Abstimmung der Inhaber einer Mehrheit der ausstehenden und abstimmungsberechtigten Class-A-Stammaktien des Unternehmens. Wenn der Vorstand die Aktienrückwärtskonsolidierung in einem Verhältnis von mehr als 10:1 durchführt, stellt die Genehmigung des Aktienrückwärtskonsolidierungsvorschlags auch die Aktionärsgenehmigung für Zwecke der CSE Policy 4, wie in CSE Policy 9 referenziert, dar, vorbehaltlich jeder erforderlichen CSE-Genehmigung im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktienrückwärtskonsolidierung. Eine „ENTHALTUNG”-Stimme hat die Wirkung einer „GEGEN”-Stimme zum Aktienrückwärtskonsolidierungsvorschlag. Da das Unternehmen glaubt, dass Broker ein Ermessen bei der Abstimmung über die Aktienrückwärtskonsolidierung haben, erwartet es keine Broker-Nicht-Stimmen in Verbindung mit diesem Vorschlag. Aktionäre werden ermutigt, umgehend abzustimmen, auch wenn sie planen, an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre, die vorab eine Vollmacht einreichen, müssen auf der außerordentlichen Hauptversammlung nicht erneut abstimmen. Die Online-Abstimmung während der außerordentlichen Hauptversammlung widerruft automatisch jede zuvor eingereichte Vollmacht.
Vollmachten müssen spätestens um 11:00 Uhr Eastern Time am Mittwoch, den 26. August 2026 eingegangen sein. Detaillierte Abstimmungsanweisungen sind im endgültigen Proxy Statement enthalten, und Aktionäre, die Aktien über eine Bank, einen Broker oder einen anderen Intermediär halten, sollten den von diesem Intermediär bereitgestellten Anweisungen folgen. Aktionäre mit Fragen zur Abstimmung ihrer Aktien können sich an die Odyssey Trust Company unter (888) 290-1175 (innerhalb Nordamerikas) oder (587) 885-0960 (außerhalb Nordamerikas) oder per E-Mail an shareholders@odysseytrust.com wenden.
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